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Informationen zur Sperrfristverkürzung:

  • Nach einer Trunkenheitsfahrt oder strafrechtlicher Delikte im Straßenverkehr wird in der Regel die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen. Die Sperre kann zwischen 8 bis 16 Monaten dauern.
  • Durch eine therapeutische Maßnahme können Sie diese Sperrfrist unter Umständen um 2 – 4 Monate verkürzen, wenn bei Ihnen die hierfür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Diese werden wir mit Ihnen in einem kostenfreien Gespräch erörtern.
  • Wenn Sie sich für eine Verkehrstherapie entscheiden, erhalten Sie bei Abschluss eine Bescheinigung über Erfolg und Teilnahme, die Sie bei Gericht einreichen.
  • Als Folge können Sie in der Regel den Antrag auf Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis 2 – 4 Monate früher stellen.

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