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Führerscheinentzug wegen Alkohol:

Sie sind mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen und haben einen Strafbefehl erhalten, die Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen. Während Ihrer Trunkenheitsfahrt standen Sie unter dem Einfluss von mehr als 1,60 Promille Blutalkohol oder Sie sind mehrfach durch Alkohol am Steuer in Erscheinung getreten. Die Führerscheinbehörde wird ein Gutachten zur Fahreignung von Ihnen fordern, damit Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen können.

Wir bieten Ihnen:

  • Einzelberatung und -therapie im Umfang von 1 oder 2 Sitzungen pro Woche/alle zwei Wochen. Dauer 2 bis 4 Monate.
  • Abgleich der Fortschritte im Beratungs- und Therapieprozess mit dem Therapieplan.
  • Erhebung des Ist-Standes in der Leistungsuntersuchung unter Originalbedingungen in einer Begutachtungsstelle.

Inhalt der Beratung/Therapie:

  • Analyse der Trunkenheitsfahrt(en)
  • Bearbeitung der Ursachen Ihres Deliktes
  • Soziale, psychische und familiäre Folgen des Führerscheinentzuges
  • Aufarbeitung der Entwicklung Ihrer Trinkgewohnheiten
  • Wirkung des Alkohols auf Urteilskraft und Leistungsfähigkeit
  • Einübung und Training von kontrolliertem Trinken, bzw. Abstinenz
  • Einübung von Selbstbeobachtung beim Konsum von Alkohol
  • Entwicklung von Ablehnungstechniken
  • Vermittlung von Wissen über Alkohol
  • Bearbeiten von Hausaufgaben
  • Informationen über den Ablauf der MPU
  • Angst- und Stressbewältigung vor der MPU
  • Abbau von Vorurteilen gegenüber der MPU

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