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Führerscheinentzug wegen Punkten:

Sie sind mit Verkehrsstraftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Beleidigung, Nötigung, u.s.w.) oder Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Mobiltelefonieren, Rotlichtmissachtungen u.s.w.) mit mehr als 8 Punkten im Straßenverkehr aufgefallen. Sie haben einen oder mehrere Strafbefehle erhalten, die Fahrerlaubnis wurde Ihnen deshalb entzogen. In diesen Fällen wird die Behörde ein MPU-Gutachten von Ihnen fordern, damit Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen können.

Wir bieten Ihnen:

  • Einzelberatung und -therapie im Umfang von 1 oder 2 Sitzungen pro Woche/alle zwei Wochen. Dauer 2 bis 4 Monate.
  • Abgleich der Fortschritte im Beratungs- und Therapieprozess mit dem Therapieplan.
  • Erhebung des Ist-Standes in der Leistungsuntersuchung unter Originalbedingungen einer Begutachtungsstelle.

Inhalt der Beratung/Therapie:

  • Analyse der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
  • Bearbeitung der Deliktursachen
  • Soziale, psychische und familiäre Folgen des Führerscheinentzuges
  • Aufarbeitung der Entwicklung Ihres Fahrverhaltens
  • Wirkung von Emotionen auf Urteilskraft und Leistungsfähigkeit
  • Einübung und Training von Selbstkontrolle beim Führen eines Fahrzeuges
  • Bearbeiten von Hausaufgaben
  • Informationen zum Ablauf der MPU
  • Abbau von Vorurteilen gegenüber der MPU

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