Eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Verwaltungsbehörde verlangt, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Diese Zweifel bestehen zu 98 % bei folgenden Sachverhalten:
Sie sind mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,60 Promille oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehend, im Straßenverkehr aufgefallen.
Sie sind mit zwei oder mehreren Fahrten unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen.
Sie haben 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister in Flensburg angesammelt.
Sie sind mit allgemeinrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Straftaten in Erscheinung getreten.
Sie haben eine MPU mit negativem Ergebnis erhalten.